Die Niederlande und Deutschland haben ein Protokoll zur Änderung des Steuerabkommens unterzeichnet. Das Protokoll enthält Vereinbarungen über das Recht, Steuern auf (kurzfristige) Sozialleistungen zu erheben und über die Bekämpfung der Steuervermeidung.
Das Änderungsprotokoll wurde am Mittwoch, 24. März 2021, in Den Haag unterzeichnet. Ein Steuerabkommen enthält Vereinbarungen, die eine Doppelbesteuerung oder Nichtbesteuerung von Unternehmen oder Bürgern verhindern sollen. Dieses Protokoll passt die Verteilung der Besteuerungsrechte über bestimmte Sozialversicherungsleistungen an. Dies betrifft u.a. das sogenannte Krankengeld und das Elterngeld. Damit ist sichergestellt, dass in allen Fällen das Land, das die Sozialleistung erbringt, diese auch besteuern darf. Diese Regelung stellt u.a. sicher, dass deutsche Nettosozialversicherungsleistungen in den Niederlanden nicht besteuert werden, während sie in Deutschland steuerbefreit wären.
Darüber hinaus haben Deutschland und die Niederlande Vereinbarungen getroffen, um zu verhindern, dass die Vorteile des Abkommens ausschließlich zur Steuervermeidung genutzt werden können. Dazu wurden die Anti-Missbrauchs-Bestimmungen des sogenannten BEPS-Projekts gegen Steuervermeidung aufgenommen, so dass auch das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland den Mindeststandard dieses Projekts erfüllt.
Unabhängig von diesem Änderungsprotokoll prüfen die Niederlande und Deutschland noch die Möglichkeit, im Steuerabkommen eine spezielle Regelung für Heimarbeitstage von Grenzgängern zu vereinbaren. Die Niederlande haben mit Deutschland bereits vorläufige Vereinbarungen über die steuerliche Behandlung von Heimarbeitstagen während der Koronarzeit getroffen.
Das Änderungsprotokoll wird nun den beiden Parlamenten in den Niederlanden und Deutschland zur Genehmigung vorgelegt. Sobald es in beiden Ländern genehmigt wurde, gilt der Vertrag.